Die Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Unbefugten den Zutritt zu den Verarbeitungsanlagen zu verwehren. Art und Umfang der notwendigen Sicherungsmaßnahmen zur Zutrittskontrolle richten sich nach der Sensibilität und der Menge der gespeicherten Daten.
Unsere Orientierungshilfe Zutrittskontrolle kennzeichnet die Sicherheitsbereiche und beschreibt die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Sollten zur Gebäude- oder Raumsicherung bildübertragende Systeme in Betracht gezogen werden, sind unbedingt unsere Hinweise zur Videoüberwachung zu beachten.
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