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Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

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Die Übersicht umfasst die wesentlichen Rechtsgrundlagen nach Bundesrecht und Landesrecht Niedersachsen, die eine Videoüberwachung zu präventiven und repressiven Zwecken ermöglichen. Neben dem Vorliegen einer Rechtsgrundlage sind für einen Anwendungsfall auch immer die allgemeinen Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen - Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit - zu prüfen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
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