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Werkzeuge für technische und organisatorische Sicherungen

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Datenschutz muss durch Technik gesichert werden. Risiken des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung können durch Datenvermeidung und Datensparsamkeit reduziert werden. Die infomationelle Gewaltenteilung lässt sich durch Verteilung von Verarbeitungsprozessen und Datenbeständen sichern. Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten sind durch technische und organisatorische Sicherungen zu gewährleisten.

Die Broschüre "Datenschutzgerechtes eGovernment" enthält im Kapitel 5 konkrete umsetzungsorientierte Handlungsempfehlungen. Hier finden sich zahlreiche Praxishinweise, wie eine sichere und vertrauliche Kommunikation, wie angemessener Datenschutz und die erforderliche Datensicherheit bei den verschiedenen E-Government-Anwendungen zu erreichen sind. Mit dem Begriff "Handlungsempfehlungen" soll zum Ausdruck gebracht werden, dass dazu aktives Tun und gezieltes Vorgehen gefragt sind, denn die genannten Ziele stellen sich nicht von selbst ein, sondern erfordern die Vorkehrungen, die in diesem Kapitel dargestellt sind.

Im Kapitel 6 sind technische und organisatorische Werkzeuge zur Bewältigung der in Kapitel 4 dargestellten Herausforderungen in Form eines Baukastens zusammengestellt. Zusammen mit den Handlungsempfehlungen in Kapitel 5 ergeben sie eine Art "Check-Liste", anhand derer überprüft werden kann, welche Maßnahmen und Vorkehrungen zur Gewährleistung einer datenschutzgerechten und sicheren E-Government-Anwendung getroffen werden müssen. Im Abschnitt 6.3 sind die für eine datenschutzfreundliche Lösung wichtigsten Selbstschutzmaßnahmen zusammengestellt.




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