Der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) ist eine der wichtigsten Herausforderungen, der sich heute öffentliche Verwaltungen stellen müssen. Unterstützt durch die Entwicklungen beim eGovernment und im Rahmen von z.B. Überlegungen zur Einführung der elektronischen Akte, bietet eine Vielzahl von Herstellern DMS auf dem Markt an. Neben der Beschleunigung der Verwaltungsvorgänge ist ein wesentliches Ziel dieser neuen Technologie, Informationen jeder Art, die in der Verwaltung vorhanden sind, erschließbar zu machen.
Die Orientierungshilfe Dokumentenmanagementsysteme stellt die datenschutzrechtlichen und -technischen Anforderungen, die zu beachtenden Sicherheitsaspekte und die Architektur von DMS als Basiskomponente des eGovernment vor.
Sie will dazu beitragen, dass bei dem Einsatz eines DMS die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit im Blick bleiben, und praktische Hinweise dafür geben, wie diese Anforderungen in datenschutzgerechte und datenschutzfreundliche Anwendungen umgesetzt werden können.
Die Orientierungshilfe ist von einer Arbeitsgruppe des Arbeitskreises eGovernment der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erarbeitet worden und von der Konferenz der Datenschutzbauftragten des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung am 16./17. März 2006 in Magdeburg zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
| Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover | |
| Telefon | 0511-120 4500 |
| Fax | 0511-120 4599 |
| E-Mail an Ansprechpartner schreiben | |
Niedersachsen Portal