Um technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich ihrer Angemessenheit bewerten zu können, ist es unter anderem erforderlich, das Schadenspotential (d.h. den Grad möglicher Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange) näher zu bestimmen.
Hierzu kann das Schutzstufenkonzept des LfD Niedersachsen herangezogen werden.
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| Fax | 0511-120 4599 |
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