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Verfahrensbeschreibung
In der unmittelbaren Landesverwaltung werden in unterschiedlichsten Aufgabenbereichen ca. 130.000 Beamtinnen und Beamte und ca. 70.000 Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt. Die für die Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung erforderlichen personenbezogenen Daten der Beschäftigten werden zu vielfältigen Zwecken durch eine nicht mehr überschaubare Anzahl von Bediensteten erhoben, in Akten verarbeitet oder Dateien gespeichert. Das Land Niedersachsen beabsichtigt daher, ein integriertes automatisiertes Personalmanagementverfahren (PMV) für ca. 200.000 Landesbedienstete einzuführen. Das Projekt verfolgt folgende Ziele:
Gefahren und Risiken Ebenso wie bei der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und anderer technischer Systeme, etwa zur Arbeitszeiterfassung, ist zu erwarten, dass eine Vielzahl von Bediensteten und Personalvertretungen der Einführung eines landeseinheitlichen Personalmanagementverfahrens aus Sorge um die Entstehung des "gläsernen" Bediensteten mit Skepsis begegnen wird. Aus Sicht des Datenschutzes bietet das Projekt zur Einführung eines landeseinheitlichen Personalmanagementverfahrens jedoch die Chance, die Vielzahl der eingeführten Systeme durch ein modernen technologischen Standards entsprechendes landeseinheitliches Verfahren abzulösen, das auch die gerade bei den überwiegend sensiblen Personaldaten so wichtigen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt und außerdem für die Bediensteten wesentlich mehr Transparenz bei dem Umgang der Personalstellen mit ihren Personaldaten schafft. Datenschutzleitplanken
Meine Beteiligung in der Koordinierungsgruppe bleibt auch in der Einführungsphase erhalten. So wird bei der jetzt anstehenden Pilotierung im Bereich der Landespolizei wird darauf zu achten sein, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Vereinbarung nach § 81 NPersVG, insbesondere zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der im PMV verarbeiteten Personaldaten, sowie die nach dem Ergebnis der Vorabkontrolle erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit auch tatsächlich umgesetzt werden. Ziel muss es sein, die weitere Implementierung des Verfahrens im Sinne eines ständigen Datenschutz- und Technikfolgencontrollings konstruktiv zu begleiten. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung NLBV unter dem Pfad "Projektgruppe PMV". |
| Frau Idahl Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
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| Fax | 0511-120 4599 |
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