Bei der amtlichen Betreuung fallen eine Vielzahl sensibler Daten der Betreuten an, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Ein Betreuer benötigt natürlich Informationen über den Betreuten zum Beispiel über ärztliche oder therapeutische Behandlungen und rechtsgeschäftliche Handlungen. Nur so kann er ihn rechtswirksam vertreten. Leider fehlen klare gesetzliche Regelungen, welche Daten an Betreuer übermittelt werden dürfen. Deshalb bleiben für Betreuer und beteiligte Stellen eine Reihe Fragen:
- Gilt für Betreuer ein bestimmter Aufgabenkreis?
- Dürfen medizinische Daten übermittelt werden?
- Müssen Betreute geschäftsfähig sein, um einwilligen zu können?
- Welche Folge hat die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten?
- Wie ist bei nicht einsichtsfähigen Betreuten zu verfahren?
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