Zunehmende Spezialisierung in Hardware und Software sowie Rationalisierungsmaßnahmen führen in Verwaltung und Wirtschaft zunehmend zur Auftragsdatenverarbeitung durch Service-Unternehmen. Dabei ist bei der Entscheidung für die Datenverarbeitung im Auftragsverhältnis vielen unklar, dass die Auftraggeber datenschutzrechtlich verantwortlich bleiben.
Mit der Novelle II vom 03. Juli 2009 zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt der Gesetzgeber in dem neu gefassten § 11 BDSG klare Vorgaben über den Inhalt eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung und hebt die Verantwortlichkeit des Auftraggebers für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorstellungen hervor.
Der individuelle Anpassungsbedarf Ihres Unternehmens ist abhängig vom benutzten Muster. Eine seitens der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt erstellte Mustervereinbarung für Auftragsdatenverhältnisse nach § 11 BDSG steht Ihnen in der linken Spalte als Download-Objekt zur Verfügung.
Die "Orientierungshilfe und Checkliste" zur Auftragsdatenverarbeitung weist auf Gefahren und Risiken bei dieser Verarbeitungsform hin und gibt Hilfestellung für die Erarbeitung datenschutzgerechter Lösungen sowie bei der Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen.
Darüber hinaus hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern der Auftragsdatenverarbeitung (Auftragnehmerseite: Datenzentrale Süd, Datenzentrale Nord, Kosynus, HannIT; Auftraggeberseite: Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) in mehreren Workshops die beigefügten "Speziellen Vertragsbedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung" sowie die "Ergänzenden Hinweise" erarbeitet und abgestimmt. Die "Vertragsbedingungen" sind als Vorschlag gedacht; niemand sollte sich gezwungen sehen, diese Wort für Wort umzusetzen. Trotzdem meinen wir, mit unserem Vorschlag eine wichtige Hilfestellung für Sie geleistet zu haben.
Für die öffentliche Verwaltung hat der Arbeitskreis "Grundsatzfragen der Verwaltungsmodernisierung" eine Handreichung zum Thema "Datenschutzrechtliche Grundlagen bei Auftragsdatenverarbeitung / Outsourcing in der öffentlichen Verwaltung" erarbeitet, die auf der 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 06./07. November 2008 zur Veröffentlichung freigegeben wurde.
Unser Vorschlag soll leben, darum bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, wenn sich die eine oder andere Formulierung als nicht praxisgerecht herausstellen sollte. Darüber hinaus bleibt es Ihnen unbenommen, im Einzelfall präzisere Ausdrücke oder Formulierungen zu wählen.
| Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
|
| Telefon | 0511 120-4500 |
| Fax | 0511 120-4599 |
| E-Mail an Ansprechpartner schreiben | |
Niedersachsen Portal