Joachim Wahlbrink wurde am 21. Juni 2006 vom Niedersächsischen Landtag zum Landesbeauftragten für den Datenschutz nach Artikel 62 der Niedersächsischen Verfassung gewählt und nach der Wahl von der Landesregierung auf die Dauer von acht Jahren berufen.
Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) ist es, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen zu überwachen und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Seit dem 1. Februar 2007 ist der LfD auch für die Kontrolle des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich zuständig. Mehr zu den Aufgaben erfahren Sie in der Rubrik "Wir über uns > Unsere Aufgaben"
Joachim Wahlbrink, Jahrgang 1953, wuchs in Osnabrück auf. Nach seinem beruflichen Einstieg in die Niedersächsische Steuerverwaltung, dem Jurastudium in Bielefeld und Münster und der Referendarzeit in Niedersachsen war er überwiegend im Niedersächsischen Innenministerium und in der Niedersächsischen Staatskanzlei - dort auch als Datenschutzbeauftragter des Hauses - tätig. Zuletzt arbeitete Wahlbrink im Innenministerium als Referatsleiter im Bereich der Kommunalaufsicht.
|
Joachim Wahlbrink |
|
| Telefon | 0511-120 4500 |
| Fax | 0511-120 4599 |
| E-Mail an Ansprechpartner schreiben | |
Niedersachsen Portal