Der alle zwei Jahre zu erstattende Tätigkeitsbericht ist unser wichtigstes Medium, um den Niedersächsichen Landtag und die Öffentlichkeit über datenschutzrechtlich bedeutsame Fragestellungen und Vorfälle zu unterrichten. Der Bericht gewinnt daneben zunehmend Bedeutung für eine frühzeitige Darstellung von Zukunftsentwicklungen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und dem daraus abzuleitenden datenschutzpolitischen Handlungsbedarf.
In den Tätigkeitsberichten finden die Fachleute der Daten verarbeitenden Stellen praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen für ihre Alltagsprobleme. Für behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte ist der Tätigkeitsbericht zur Pflichtlektüre geworden. Die Berichte sollten stets am Arbeitsplatz verfügbar sein, sowohl als Papierausgabe als auch in elektronischer Form. Sie sind für eigene datenschutzrechtliche Bewertungen von großer Bedeutung.
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