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EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages

Betreiber von Facebook-Fanpages tragen auch Verantwortung für Datenschutz


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, begrüßt das heutige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur datenschutzrechtlichen Verantwortung für Facebook-Fanpages. Der EuGH hatte heute geurteilt, dass nicht nur Facebook selbst, sondern auch der jeweilige Betreiber einer Fanpage datenschutzrechtlich dafür verantwortlich ist, dass das Netzwerk Daten der Fanpagenutzer zur Erstellung von Besucherstatistiken erhebt.

Barbara Thiel zum Urteil: „Das zeigt, dass sich die Betreiber von Fanpages hier nicht einfach aus der Verantwortung stehlen können. Wir werden das Urteil genau auswerten und die entsprechenden Konsequenzen für unsere Aufsichtstätigkeit ziehen. Besonders öffentliche Stellen in Niedersachsen müssen nun kritisch hinterfragen, ob Facebook wirklich das richtige Instrument für ihre Öffentlichkeitsarbeit ist.“

Der EuGH stellte darüber hinaus auch klar, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem jeweiligen Fanpage-Betreiber nicht zwangsläufig eine gleichwertige Verantwortlichkeit bedeuten muss. Dies liegt daran, dass die verschiedenen Akteure in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in die Verarbeitung personenbezogener Daten einbezogen sein können Wie hoch der Grad der Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreiber tatsächlich ist, wird jeweils im Einzelfall zu beurteilen sein.


Pressemitteilung als PDF-Download

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 6. Juni 2018

  Entschließung: Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei: EuGH bestätigt gemeinsame Verantwortung von Facebook und Fanpage-Betreibern

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Juni 2018

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