Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Logo LfD

Suche
Start
Erweiterte Suche
Datenschutzinstitut:
Informieren & Beraten
Portal Niedersachsen
Ruecksprungmarke
Intransparente Daten
|
 Allgemein 
|
 Wir über uns 
|
 Recht 
|
 Themen/Stichworte 
|
 Unser Netzwerk 
|
 Technik und Organisation 
|
 Fortbildung/Informationsmaterial  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen/Stichworte  >  Personalausweis & Passrecht
- - - -
Themen/Stichworte
Auftragsdatenverarbeitung
Betreuungsverhältnisse
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bildung
Biometrie
Datenschutzbeauftragte
eGovernment/Moderne Verwaltung
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Europäischer Datenschutztag
Forschung
Gesundheit
Informationsfreiheitsgesetz
Innere Sicherheit
Internet
Kommunales
Korruptionsbekämpfung
Melderecht
Personalausweis & Passrecht
Personaldatenschutz
Personalmanagementverfahren (PMV)
Rundfunkgebühr
Soziales
Soziale Netzwerke
Telearbeit
Vereine
Vertrauenswürdige Technik
Videoüberwachung
Volkszählungsurteil
Wahlen
Wirtschaft
Ausweis
Links
 
ULD Schleswig-Holstein
DSB-Entschliessungen
Biometrische Merkmale in Personalausweisen und Pässen

Durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben biometrische Merkmale eine unerwartete Aufwertung erfahren. In Pässen und Personalausweisen dürfen neuerdings neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder dem Gesicht des Inhabers aufgenommen werden.
Alle Merkmale und Angaben über die Person dürfen auf den Ausweispapieren verschlüsselt gespeichert werden. Es darf jedoch keine bundesweite Datei eingerichtet werden. Die biometrischen Merkmale dürfen nur dazu verwendet werden, die Echtheit des Dokumentes und die Identität des Inhabers zu prüfen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben untersucht, ob diese Maßnahmen geeignet und angemessen sind. In einem Positionspapier haben sie ihre vorläufige Bewertung dokumentiert und datenschutzrechtliche Eckpunkte für eine erforderlich erscheinende Erprobung genannt. Sie fordern ein gesetzliches Verbot, dass die Verwendung biometrischer Merkmale für andere als gesetzlich befugte Zwecke ausschließt.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher am 01.06.2005 in einer Entschließung noch einmal die Voraussetzungen zusammengestellt, die zur Gewährleistung von Datenschutz sowie technischer und organisatorischer Sicherheit und damit zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zwingend erfüllt werden müssen. Mehr dazu in meiner Pressemitteilung vom 01.06.2005.


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

- - - -