Sozialdatenschutz
Fast alle Bürgerinnen und Bürger sind im sozialen Netz der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Bestandteile dieses Netzes sind die Sozialversicherung, das Kindergeld, die Sozialhilfe, das Wohngeld, Ausbildungshilfen sowie Hilfen zur Eingliederung Behinderter. Bei Antragstellung und Bewilligung dieser besonderen Leistungen fallen viele sensible Daten an. Dazu gehören Daten von Empfängern sozialer Leistungen oder von Versicherten der Sozialversicherung, aber auch von deren Familienangehörigen, von Arbeitgebern, von Ärzten oder anderen Leistungserbringern. Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:
Der Datenschutz für personenbezogene Sozialdaten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze gelten im Bereich der Sozialdaten nur dann, wenn es im Sozialgesetzbuch keine spezielle Regelung für den Datenschutz gibt.