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Erlass - Umfragen und Erhebungen in Schulen
Durchführung von Umfragen und Erhebungen
Durchführung von Umfragen und Erhebungen


In den letzten Jahren nehmen Schulen immer häufiger an Forschungsvorhaben und Vergleichsstudien (z. B. PISA; IGLU usw.) teil. Die Schüler und die Beschäftigen der Schulen werden zu unterschiedlichen Themen befragt, die oft auch über die Schule hinausgehen, z. B. bei Auskünften der Schüler zu ihrem Freizeitverhalten. Auch die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Schulen rückte zunehmend in den Focus der Diskussion.

rBei den Eltern der Schüler, aber auch bei den Beschäftigten der Schulen, löst die Durchführung dieser vielfältigen Umfragen und Erhebungen häufig Verunsicherung aus. Oft werden wir befragt, ob z. B. eine Teilnahmeverpflichtung besteht oder personenbezogene Daten veröffentlicht werden dürfen.

Um ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen, haben wir die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Niedersachsen in einem Merkblatt zusammengefasst, dass hier in der linken Infospalte eingestellt ist.

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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