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Pfad  >  Home  >  Allgemein  >  Presseinformationen  >  Archiv  >  72.DSB-Konferenz in Naumburg
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Archiv
Herbstkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Saalfeld
Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt
72.DSB-Konferenz in Naumburg
Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Mandatsträger
Datenschutz und Freiheitsrechte nicht aushöhlen!
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Tätigkeitsbericht 2003/2004
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Entschließungen der 72. DSB-Konferenz am 26./27.10.2006
Keine Schülerstatistik ohne Datenschutz
Das Gewicht der Freiheit beim Kampf gegen den Terrorismus
Verfassungsrechtliche Grundsätze bei Antiterrordatei-Gesetz beachten
01.11.2006

 


- Ergebnisse der 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder -


Die 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in ihren Beratungen am 26. und 27. Oktober 2006 in Naumburg intensiv über zahlreiche aktuelle Datenschutzprobleme diskutiert und ihre Forderungen an Politik und Regierung formuliert.

Dabei hat die Konferenz in Fortführung ihrer Kritik an den umfangreichen Überprüfungsverfahren bei der Akkreditierung der über 250.000 Helfer der Fußball-Weltmeisterschaft mit Sorge festgestellt, dass anlässlich des G8-Gipfels im kommenden Jahr in Deutschland erstmals auch Unbeteiligte (Anwohner) überprüft werden.

Kritisiert wurde auch die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Änderung des Mautgesetzes, mit der den Sicherheitsbehörden der Zugriff auf diese nur der Mautabrechnung dienenden Daten zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht werden soll.

Die Konferenz hat in einer Entschließung "Verbindliche Regelungen für den Einsatz von RFID-Technologien" auf die erheblichen Risiken dieser Technologie für das Recht auf informelle Selbstbestimmung hingewiesen. Die Konferenz erwartet von allen Stellen, die RFID-Techniken verwenden, alle Möglichkeiten zur datenschutzgerechten Ausgestaltung dieser Technologie zu nutzen.

Die Konferenz hat in einer weiteren Entschließung "Keine Schülerstatistik ohne Datenschutz" die Kultusministerkonferenz und den Gesetzgeber dringend davor gewarnt, durch die Einführung einer ID-Nummer für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte die zunächst  rein statischen Daten wieder personenbeziehbar zu machen und so das komplette Schulleben aller Betroffenen abzubilden.

In zwei weiteren Entschließungen "Das Gewicht der Freiheit beim Kampf gegen den Terrorismus" und "Verfassungsrechtliche Grundsätze bei Antiterrordatei-Gesetz beachten" hat sich die Konferenz mit den gesetzgeberischen Aktivitäten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auseinandergesetzt und den Gesetzgeber zu mehr Augenmaß bei der Ausweitung von Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden aufgefordert.

Den Wortlaut der vier Entschließungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad

www.lfd.niedersachsen.de => Allgemein => DSB-Konferenzen => Entschließungen

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Poststelle schreiben

 

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