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Pfad  >  Home  >  Allgemein  >  Presseinformationen  >  2008  >  Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin
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2008
Herbstkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn
Pressemitteilung: „Was geht mich das an?“ Datenschutz-Informationen für Schülerinnen und Schüler
Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Bußgeldverfahren gegen Lidl
Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin
Presse
08.04.2008

Berliner Erklärung:
Herausforderungen für den Datenschutz zu Beginn des
21. Jahrhunderts

Datenschutzbeauftragte fordern mehr Respekt vor den Grundrechten

- Ergebnisse der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder -

 

Unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, tagte am 03. und 04. April 2008 die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin.
Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine "Berliner Erklärung" beschlossen.

IDie Regelungen insbesondere zum Großen Lauschangriff, zur Telekommunikationsüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Online-Durchsuchung, zur automatischen Auswertung von Kfz-Kennzeichen und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten haben die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet. Erst das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Reihe grundlegender Entscheidungen diese Balance wieder hergestellt und damit auch den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder größtenteils Rechnung getragen.
Deshalb forderte die Konferenz von der Politik eine neue Datenschutzkultur dahingehend ein, die grundgesetzlich gezogenen Grenzen nicht bis zur letzten Konsequenz auszureizen oder sogar zu überschreiten.

Die Datenschutzkonferenz beschäftigte sich auch mit der Frage, ob datenschutzrechtliche Anforderungen die Gewährleistung des Kindeswohls behindern. Auf Basis der Vorarbeiten ihres Arbeitskreises "Gesundheit und Soziales" kamen die Datenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis, dass derartige pauschale Schuldzuweisungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Datenschutzbeauftragten werden sich weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen, wie das Kindeswohl unter Wahrung besonderer Vertrauensbeziehungen zwischen den Beteiligten gestärkt werden kann.

Auch der Arbeitnehmerdatenschutz war ein Thema auf der Konferenz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder treten bereits seit Jahren für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Der Deutsche Bundestag hat diese Position in wiederholten einstimmig angenommenen Entschließungen unterstützt. Die Datenschutzbeauftragten erwarten, dass die Bundesregierung jetzt endlich tätig wird.

Weitere Entschließungen der Konferenz

Den Wortlaut der fünf Entschließungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad


                                    www.lfd.niedersachsen.de => Allgemein => DSB-Konferenzen => Entschließungen

 

 

Joachim Wahlbrink
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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