 |
Das Passwortverfahren ist immer noch das am meisten verwendete Verfahren, um den unberechtigten Zugriff auf personenbezogene Daten zu verhindern. Jeder Benutzer sollte über eine Benutzerkennung und ein persönliches Passwort verfügen, um sich so gegenüber dem IuK-System als Berechtigter ausweisen zu können.
Meine Prüferfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zeigen jedes Jahr wieder deutlich auf, dass ein unsicheres Passwortverfahren nach wie vor zu den von mir am häufigsten beanstandeten datenschutzrechtlichen Verstößen gehört. In unserer Orientierungshilfe finden Sie konkrete Empfehlungen zur Gestaltung und Verwendung von Passworten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
| Telefon |
0511-120 4500 |
| Fax |
0511-120 4599 |
| E-Mail an Ansprechpartner schreiben |
|
 |