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Hinweis- und Informationssystem der Versicherung
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft verwendet im Zusammenhang mit der Prüfung von Versicherungsanträgen und Versicherungsfällen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS), welches auch als Wagnisauskunft bzw. UNIWAGNIS-System bezeichnet wird. Es geht dabei um den Austausch von Erkenntnissen zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können allerdings auch dazu führen, dass es bei Anträgen zu Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung kommt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die im "Düsseldorfer Kreis" zusammen geschlossenen Datenschutzaufsichtsbehörden im Privatbereich erörtern derzeit die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem System der Versicherungswirtschaft.

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Versicherungswirtschaft eine Beschreibung des HIS-Verfahrens erstellt. Diese stellt eine Faktenbasis für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden da, auf der sich weitere rechtliche Bewertungen sowie die Prüf- und sonstige Aufsichtstätigkeit in diesem Bereich begründen lassen.

Zugleich ermöglicht die Darstellung den Versicherten bzw. Antragstellern abzuschätzen, welche Daten bei welchem Unternehmen vorhanden sind und ggf. ausgetauscht werden können. Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten erhalten Sie schon jetzt durch ein entsprechendes Ersuchen beim jeweiligen Versicherungsunternehmen, § 34 BDSG.

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511 120- 4500
Fax 0511 120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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