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Der Arbeitnehmerdatenschutz

Die Arbeitswelt wird heutzutage zunehmend durch eine sich rasant weiterentwickelnde Informations- und Kommunikationstechnik bestimmt. In vielen Betrieben  gehört die Kommunikation über Internet und E-Mail längst zum unverzichtbaren Standard der Bürokommunikation. Arbeitgeber sehen  sich offenbar immer häufiger veranlasst, die Surfgewohnheiten ihrer Arbeitnehmer und den Umfang der E-mail-Nutzung zu kontrollieren. Daten der Bewerber und Bewerberinnen werden vereinzelt schon in online-Bewerbungsverfahren über das Internet erfasst, ausgewertet und anschließend in leistungsfähigen Personalinformationssystemen gespeichert. Videokameras und webcams werden häufig nicht nur zu Sicherungszwecken, sondern auch zur Überwachung der Beschäftigten eingesetzt. In den Einstellungsverfahren werden den Bewerberinnen und Bewerbern vielfach Auskünfte zum Gesundheitszustand abverlangt und betriebsärztliche Untersuchungen etwa im Rahmen von "Drogen-screenings" durchgeführt, ohne das die hieraus gewonnenen Erkenntnisse  für den  Einsatz am Arbeitsplatz überhaupt von Bedeutung wären. Psychologische Einstellungstests sind gängige Praxis.

Mit zunehmender Automatisierung von Personaldaten sind Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Zu besorgen sind die Bildung von Persönlichkeitsprofilen, Kontrollen der Internet-Nutzung sowie individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Die Rechtsprechung ist vielfach nicht eindeutig und unübersichtlich, sie wird überwiegend durch Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Fragen des herkömmlichen Umgangs mit Personaldaten, für die es im öffentlichen Dienst bereits einige gesetzliche Vorgaben gibt, lassen sich für die in der Privatwirtschaft Tätigen häufig nur durch Rückgriff auf gerichtliche Entscheidungen und allgemeine Grundsätze des Datenschutzes lösen. Hier muss ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz weitgehend gleiche Datenschutz-Standards für alle erreichen. Besonders für die Beschäftigten, deren Interessen nicht durch Betriebsräte wahrgenommen werden, ist es wichtig, dass ihr Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich klar und verbindlich fixiert ist. Datenschützer in Bund und Ländern haben daher im Einklang mit den Gewerkschaften in der Vergangenheit wiederholt an die Bundesregierung appelliert, den seit langem überfälligen Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes endlich vorzulegen.

 

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511 120- 4500
Fax 0511 120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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