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Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

Die Übersicht umfasst die wesentlichen Rechtsgrundlagen nach Bundesrecht und Landesrecht Niedersachsen, die eine Videoüberwachung zu präventiven und repressiven Zwecken ermöglichen. Neben dem Vorliegen einer Rechtsgrundlage sind für einen Anwendungsfall auch immer die allgemeinen Rechts-mäßigkeitsvoraussetzungen – Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßig-keit – zu prüfen.



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