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Neben dem Hinweis "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" ist jetzt in einigen Bussen, Straßenbahnen und Zügen ein weiteres Schild zu sehen, welches den Fahrgast darauf hinweist, dass dieses Beförderungsmittel überwacht wird.
Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist dann vertretbar, wenn sie der sicheren Beförderung der Fahrgäste oder der Verhinderung von Eigentumsstörungen dient, zu diesem Zweck erforderlich ist und die Rechte der Fahrgäste auf informationelle Selbstbestimmung nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Soweit die übertragenen Kamerabilder tatsächlich simultan beobachtet werden, muss bei einer konkreten Gefahr auch die Möglichkeit des Eingreifens zum Schutz der Fahrgäste sichergestellt werden. Sollen die Bilder aufgezeichnet werden, darf eine Auswertung nur zweckentsprechend und nur durch die dafür befugten Personen erfolgen. Nicht benötigte Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen. Auf die Beobachtung und Aufzeichnung durch Videotechnik ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Dabei sind auch die verantwortliche Stelle und ihre Ansprechpartner zu benennen.
Der Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
| Telefon |
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