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Geburtsdatum in der Kurbeitragsanmeldung

Für die Festsetzung von Kurbeiträgen ist nach den meisten Kurbeitrags-Satzungen nicht das genaue Geburtsdatum sondern nur das Lebensalter der Kurgäste erforderlich.

Eine Kommune hat nunmehr vorgetragen, im Rahmen der Einführung eines computergestützten Festsetzungsverfahrens beabsichtige sie, altersabhängige Ermäßigungen und Befreiungen für Kinder oder Senioren auf den Tag genau zu berechnen, falls das relevante Alter während des Aufenthaltes erreicht wird. Die Kommune will deshalb künftig des Geburtsdatum erheben. Eine andere praktikable Handhabung, mit der die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Beiträge sichergestellt werden könne, sei nicht gefunden worden. Bei einem solchen Sachverhalt habe ich keine Bedenken gegen die Erhebung des Geburtsdatums.



Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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