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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Innere Sicherheit  >  Großer Lauschangriff
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Verfassungsbeschwerden gegen den Großen Lauschangriff

Am 1. Juli 2003 findet beim Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen den so genannten Großen Lauschangriff statt. Beim Großen Lauschangriff kann die Polizei Gespräche in Privatwohnungen mit Hilfe von Wanzen abhören.

In einer Stellungnahme (Externer Link) zu den Verfassungsbeschwerden kommen die Datenschutzbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein Westfalen gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen zum Großen Lauschangriff verfassungswidrig sind. Dies folge aus einer ganzen Reihe von Erwägungen. So liege sowohl ein Verstoß gegen die Menschenwürde als auch gegen den Kerngehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung vor. Die Belauschung von Gesprächen selbst aus der Intimsphäre von Eheleuten verstoße außerdem gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe. Die Ausgestaltung des Großen Lauschangriffs auf gesetzlicher Ebene sei in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig.

Herr Hämmer
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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