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Der Datenschutz in einem Krankenhaus muss einen besonders hohen Stellenwert haben. Dies fordern Patienten und Datenschützer gleichermaßen.
Bei Prüfungen in verschiedenen Ländern offenbarten sich teilweise beträchtliche Defizite bei der Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit der Nutzung von Krankenhausinformationssystemen. Aus diesem Grund haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche Deutschlands und des Datenschutzbeauftragten der Norddeutschen Bistümer eine „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme" erstellt.
Die Orientierungshilfe besteht aus Teil I „Normative Eckpunkte zur Zulässigkeit von Zugriffen auf elektronische Patientendaten im Krankenhaus" und dem darauf aufbauenden Teil II „Technische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen".
Vorangestellt sind ein Begleitpapier mit einer kurzen Erläuterung der Ziele der Orientierungshilfe sowie ein umfassendes Glossar mit ihren zentralen Begriffen.
Einbezogen wurden in die Erstellung der Orientierungshilfe Krankenhäuser, Krankenhausgesellschaften, Hersteller von Krankenhausinformationssystemen und Anwendervereinigungen, die in Expertenanhörungen oder schriftlich ihre Auffassung zu den Entwürfen dargelegt haben.
Die Orientierungshilfe wird bei datenschutzrechtlichen Prüfungen der Aufsichts- und Kontrollbehörden den Maßstab bilden unter Berücksichtigung der für Anpassungen seitens der Hersteller und Krankenhäuser erforderlichen Übergangsfristen. Soweit eine Umsetzung durch die Krankenhäuser bereits möglich ist, sollte die Orientierungshilfe schon jetzt herangezogen werden.
Die Orientierungshilfe können Sie hier herunterladen: Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme
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