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Telearbeit
Datenschutz bei Telearbeit

Telearbeit in der Wirtschaft und Verwaltung schafft neben vielen Vorteilen auch Gefahren und Risiken für die personenbezogene Datenverarbeitung und für die Mitarbeiterdaten. Konkrete Gefahren sind zum Beispiel der unkontrollierte Einsatz von Betriebsmitteln, die fehlerhafte Administration von Zugangs- und Zugriffsberechtigungen, Computer-Viren, die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik durch unbefugte Personen und das Eindringen in Kommunikationsnetze. 

Unsere Orientierungshilfe setzt sich mit diesen Gefahren auseinander und gibt konkrete Empfehlungen für technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen. Dabei wird unterstellt, dass zwischen Arbeitsplatz zu Hause und der Arbeitsstätte eine Telekommunikationsverbindung besteht.

Im öffentlichen Bereich ist die Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) über Telearbeit in der Landesverwaltung (Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2004, Nds. MBl. Nr. 9/2005, S. 160) zu beachten.

Weitere Informationen zum Thema Tele-, Heim- und mobile Arbeit finden Sie u. a. in folgenden Tätigkeitsberichten der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder:
• 35. TB LfDI Hessen, Telearbeit
• 20. TB ULD Schleswig-Holstein, Nr. 6.4, datenschutzrechtliche Einordnung Telearbeit
• 32. TB ULD Schleswig-Holstein, Nr. 6.3, Tele-, Heim- und mobile Arbeit
• 21. TB LfDI Saarland, Nr 13.6, Prüfung Telearbeitsplätze
• IX. TB LfD Sachsen-Anhalt, Nr. 14.14, Telearbeit
• 22. TB BfDI, Nr. 11.4, Nicht alle Aufgaben eignen sich für Telearbeit.
• 14. TB LfD Sachsen, Nr. 14.1.1.4, Mobile Datenträger

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511 120- 4500
Fax 0511 120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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