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Pfad  >  Home  >  Allgemein  >  Presseinformationen  >  Archiv  >  Pressemitteilung "Genetische Daten wirksam schützen"
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Archiv
Herbstkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Saalfeld
Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt
72.DSB-Konferenz in Naumburg
Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Mandatsträger
Datenschutz und Freiheitsrechte nicht aushöhlen!
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Präventiver Lauschangriff verstößt gegen Grundgesetz
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Frühjahrskonferenz 2004
Tätigkeitsbericht 2003/2004
Presse
Hannover, den 13.01.2005
Pressemitteilung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Genetische Daten wirksam schützen

Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz wird über ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests diskutiert. Genetische Daten sind besonders schutzwürdig. Die Konferenz unterstützt deshalb den Vorschlag, die heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests, die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden.

Durch einen Gentest kann sich heute jede interessierte Person Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. Es handelt sich hierbei um Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen Schutz benötigen. Das dafür erforderliche Zellmaterial kann von einem weggeworfenen Zigarettenstummel, einem ausgerissenen Haar oder einem benutzen Trinkglas stammen. Da bis vor kurzer Zeit Gentests noch sehr aufwändig und teuer waren, bestand die Gefahr eines Missbrauchs eher theoretisch. Inzwischen sind Gentests für viele erschwinglich.

Um den Missbrauch zu verhindern, dürfen Gentests nur durchgeführt werden, wenn die Betroffenen wirksam einwilligen oder wenn eine gerichtliche Anordnung auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Bei allem Verständnis für das Interesse des Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft müssen die elementaren Persönlichkeitsrechte des Kindes geschützt bleiben. Der Ausgleich von unterschiedlichen Interessen kann nicht durch heimliche Gentests sondern nur im Rahmen gesetzlicher Regelungen erfolgen.

Dies alles spricht für ein generelles Verbot heimlicher Gentests, wie es von den Datenschutzeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit Jahren gefordert wird.
(siehe Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder: Gesetzliche Regelungen von genetischen Untersuchungen, (www.datenschutz-berlin.de).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Poststelle schreiben

 

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