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Presseinformationen
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Gegen Datenweitergabe an Parteien hilft Widerspruch
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2008
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Presse
11.09.2008

 

 

- Bußgeldverfahren gegen Lidl -

 

Die für die 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften in Deutschland zuständigen 12 Datenschutzbehörden haben ihre seit März 2008 eingeleiteten Überprüfungen wegen der heimlichen Beobachtung von Mitarbeitern durch Sicherheitsunternehmen mit Bußgeldbescheiden abgeschlossen. Die festgestellten Datenschutzverstöße ergaben Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.462.000 Euro.

Ein Großteil dieser Verstöße wurde in Niedersachsen ermittelt. Dort sind in über 60 Einsatzprotokollen sehr persönliche Mitarbeiterdaten festgehalten und deshalb Geldbußen in Höhe von mehr als 650.000 Euro verhängt worden.

Zwischenzeitlich hat Lidl zwei Datenschutzexperten damit beauftragt, ein Datenschutzkonzept zu erarbeiten, das mit den Datenschutzbehörden abgestimmt wird. Erste Schritte sind bereits eingeleitet.

Die Presseerklärung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 11. September 2008 mit näheren Angaben finden Sie im Internet abrufbar unter

http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/Lidl%20%20Bu%DFgeldverfahren%20abgeschlossen.470204.pdf

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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