Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Logo LfD

Suche
Start
Erweiterte Suche
Datenschutzinstitut
Datenschutzinstitut
Portal Niedersachsen
Ruecksprungmarke
|
 Allgemein 
|
 Themen 
|
 Technik und Organisation 
|
 Unser Netzwerk 
|
 Recht 
|
 Wir über uns 
|
 Fortbildung/Informationsmaterial  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Videoüberwachung
- - - -
Themen
Auftragsdatenverarbeitung
Auskunft, Informationsfreiheitsgesetz
Betreuungsverhältnisse
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Datengeheimnis
Datenschutzbeauftragte
eGovernment/Moderne Verwaltung
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Europäischer Datenschutztag
Forschung
Gesundheit
Hochschulen
Innere Sicherheit
Internet
Kommunales
Korruptionsbekämpfung
Melderecht
Personalausweis & Passrecht
Personaldatenschutz
Personalmanagementverfahren (PMV)
Personalvertretungsrecht
Rundfunkgebühr
Schulen
Soziales
Soziale Netzwerke
Telearbeit
Vereine

Videoüberwachung
Kontrolle der Videoüberwachung öffentlicher Stellen 2009/2010
Einsatz bei der Polizei
Einzelhandel
Häuser und Wohnanlagen
Öffentliche Verkehrsmittel
Webcams im Internet
Rechtsgrundlagen
Vorabkontrolle
Volkszählungsurteil
Wahlen
Wirtschaft
Zensus 2011
Zuwendungsrecht; Fördermaßnahmen
Videoüberwachung
Weitere Informationen (PDF):
     
Orientierungshilfe Videoüberwachung in Schulen
Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
Orientierungshilfe zur Videoüberwachung von Fußballspielen und sonstigen Großveranstaltungen
Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch private Stellen
Selbsttest
Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung
siehe hierzu auch
 
Orientierungshilfe Vorabkontrolle Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
Funk-Überwachungskameras
Videoüberwachung

Videotechnik in öffentlicher und privater Hand hat sich geradezu wildwuchsartig vermehrt. Diese Aussage gilt nicht nur öffentliche Straßen, Wege und Plätze, sondern auch für Kaufhäuser, Ladenpassagen, Verkaufsräume, Tankstellen und Bahnhöfe. Jede Form der Beobachtung persönlichen Verhaltens durch Kameras stellt einen Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Videoüberwachung ist weder grundsätzlich zu verdammen noch als Allheilmittel der Sicherheit zu preisen; es kommt immer auf den Zweck und die Umstände des Einsatzes an.

Der Niedersächsische Landtag hat bereits vor einigen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachungsmaßnahmen durch öffentliche Stellen festgelegt. Durch die 2004 neu in das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) eingefügte Vorschrift des § 25a NDSG ist eine eigenständige Regelung und somit auch Rechtssicherheit für die Landes- und Kommunalverwaltungen beim Einsatz von Videokameras zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume geschaffen worden.

Die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche, d.h. private Stellen findet ihre rechtliche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), siehe Rechtsgrundlagen.

Bild vergrößern
<
 Bild 1 von 11 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben
- - - -