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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen der Wirtschaft, die dies unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder in oder aus nicht automatisierten Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke tun. Die Vorschriften des BDSG gelten auch für öffentliche Stellen des Bundes, so zum Beispiel die Arbeitsämter, die Bundesanstalt für Arbeit, Organe der Rechtspflege des Bundes, Körperschaften, Anstaltungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Bundesaufsicht, Vereinigungen öffentlicher Stellen des Bundes und bestimmte von diesen beherrschte Unternehmen, Gesellschaften oder Einrichtungen.
Das BDSG stellt allgemeine datenschutzrechtliche Grundregeln für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten auf. Neben dem BDSG gibt es zahlreiche Spezialregelungen in anderen Gesetzen, die den allgemeinen Datenschutzregeln vorgehen. Dies sind zum Beispiel:
- Sozialgesetzbuch,
- Straßenverkehrsgesetz,
- Melderechtsrahmengesetz,
- Ausländerzentralregistergesetz,
- Bundeszentralregistergesetz,
- Bundesverfassungsschutzgesetz.
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