Datenschutz in der Niedersächsischen Verfassung Die Niedersächsische Verfassung regelt Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sie garantiert seine Unabhängigkeit.
Das Niedersächsische Datenschutzgesetz Das Niedersächsische Datenschutzgesetz regelt die Datenverarbeitung von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Niedersachsens und deren Vereinigungen ohne Rücksicht auf den rechtlichen Charakter ihrer Tätigkeit.
Der neue Kommentar zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) kann derzeit nur als pdf-Datei heruntergeladen werden, der Druck der neuen Broschüre ist in Planung.
Sonstige niedersächsische Datenschutz-Regelungen Weitere niedersächsische Regelungen zum Datenschutz finden sich in speziellen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.