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Das Niedersächsische Datenschutzgesetz ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen. Daneben bestehen viele bereichsspezifische Datenschutzregelungen in anderen Gesetzen. Sie verdrängen die allgemeinen Normen des NDSG im Einzelfall. Auf Landesebene sind dies folgende Regelungen:
- Meldegesetz
- Verfassungsschutzgesetz
- Gefahrenabwehrgesetz
- Beamtengesetz
- Hochschulgesetz
- Schulgesetz
Die gesetzlichen Regelungen werden durch Verwaltungsvorschriften ergänzt, zum Beispiel durch die Verwaltungsvorschriften zum NDSG. Darin werden Einzelvorschriften des NDSG erläutert und das Formular der Verfahrensbeschreibung nach § 8 NDSG eingeführt.
Herr Hämmer Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
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