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Z-Ablage (alte Knotenpunkte)
Nds. Recht
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VV zum NDSG 2001
Niedersächsisches Datenschutzgesetz
Das niedersächsische Datenschutzrecht
Landtag

Das Niedersächsische Datenschutzgesetz ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen. Daneben bestehen viele bereichsspezifische Datenschutzregelungen in anderen Gesetzen. Sie verdrängen die allgemeinen Normen des NDSG im Einzelfall. Auf Landesebene sind dies folgende Regelungen:

  • Meldegesetz
  • Verfassungsschutzgesetz
  • Gefahrenabwehrgesetz
  • Beamtengesetz
  • Hochschulgesetz
  • Schulgesetz

Die gesetzlichen Regelungen werden durch Verwaltungsvorschriften ergänzt, zum Beispiel durch die Verwaltungsvorschriften zum NDSG. Darin werden Einzelvorschriften des NDSG erläutert und das Formular der Verfahrensbeschreibung nach § 8 NDSG eingeführt.

Herr Hämmer
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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