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Ministerialrat Joachim Wahlbrink wurde am 21. Juni 2006 vom Niedersächsischen Landtag zum Landesbeauftragten für den Datenschutz nach Artikel 62 der Niedersächsischen Verfassung gewählt und nach der Wahl von der Landesregierung auf die Dauer von acht Jahren berufen. Die Ernennung durch den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, erfolgte am 30. Juni 2006.
Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist es, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen zu überwachen und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Mehr zu den Aufgaben erfahren Sie in der Rubrik "Wir über uns > Unsere Aufgaben"
 Herr Wahlbrink, Jahrgang 1953, wuchs in Osnabrück auf. Nach seinem beruflichen Einstieg in der Niedersächsischen Steuerverwaltung, dem Jurastudium in Bielefeld und Münster und der Referendarzeit in Niedersachsen war er überwiegend im Niedersächsischen Innenministerium und in der Niedersächsischen Staatskanzlei – dort auch als Datenschutzbeauftragter des Hauses - tätig. In den letzten Jahren arbeitete er als Referatsleiter im Bereich der Kommunalaufsicht.
Herr Wahlbrink Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
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0511-120 4500 |
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